Ihr verlässlicher Partner

Das bin ich

Ich bin Sozialarbeiter mit rund 20 Jahren Berufserfahrung. Ich habe eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger abgeschlossen und nach meinem Abschluss als Bachelor of Social Arts an der Fachhochschule Münster verschiedene Stationen durchlaufen. Dabei habe ich den sozialen Bereich in all seinen Facetten kennengelernt.

Ich habe Erfahrung im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie in Ausnahme- und Krisensituationen. Im Zuge meiner beruflichen Stationen habe ich ebenso Erfahrungen mit Behörden und Kostenträgern gesammelt. Für meine Klienten bin ich als rechtlicher Betreuer Ansprechpartner, Vermittler und Fürsprecher.

Ich bin tief verwurzelt im Westmünsterland und weiß, wie die Leute hier ticken und was sie brauchen. Seit Oktober 2024 bin ich als selbstständiger rechtlicher Betreuer zugelassen. Ich arbeite mit den Amtsgerichten im Westmünsterland und der Betreuungsstelle des Kreises Borken zusammen.

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Immer in guten
Händen

Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Störungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Mein Dienstleistungsangebot

Der Ansprechpartner für Senioren, Menschen mit Unterstützungsbedarf und Angehörige

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Als rechtlicher Betreuer bin ich Ansprechpartner und Fürsprecher des zu Betreuenden: Das Wohl und der Wille des Klienten sind mein Maßstab

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Gegenüber Behörden und Institutionen wie beispielsweise Pflegeheimen vertrete ich meine Klienten

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In Zusammenarbeit mit den Klienten beantrage ich Pflege- und Sozialleistungen, Leistungen der Renten- und Krankenkassen etc.

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Bei der Vermittlung von Rechtsanwälten, Schuldnerberatungen und Hilfen von sozialen Diensten bin ich behilflich

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Ich organisiere die Unterbringung der Klienten, in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim

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Meine Klienten begleite und unterstütze ich bei Facharztterminen oder Behördengängen

Wer und wann wird betreut?

Was ist bei der Betreuung zu beachten und vorausgesetzt?

  • Betreuer können auf Antrag der zu Betreuenden selbst oder von Amts wegen bestellt werden
  • Der zu Betreuende ist volljährig
  • Der zu Betreuende kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht eigenständig regeln
  • Ursache ist eine psychische Erkrankung oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung
  • Der zu Betreuende hat keine andere Möglichkeit wie Angehörige, Nachbarn, soziale Dienste oder sonstige Bevollmächtigte, die seine Interessen wahrnehmen und wahren können
  • Der zu Betreuende ist mit der Betreuung einverstanden
  • Es liegt ein ärztliches Attest vor
  • Soll der Betreuer entgegen des geäußerten Wunsches des Betroffenen bestellt werden, muss ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden (§280 FamFG).
  • Der zu Betreuende wurde von einem Richter angehört (§278 Abs.1 FmFG).

Überprüfung der Betreuer und Ende der Betreuung

Das Betreuungsgericht bestellt den Berufsbetreuer, er wird im Bestellungsbeschluss als beruflich bezeichnet und trägt die Rechtsfürsorge. Die genauen Pflichten und Befugnisse ergeben sich aus den gerichtlich übertragenen Aufgabenkreisen.

Berufsbetreuer stehen unter der Kontrolle der Betreuungsgerichte. Das Gericht sieht jährliche Rechnungslegungen vor. Die Anlage für Mündelgeld muss gerichtlich genehmigt werden.

Die rechtliche Betreuung wird für einen bestimmten Zeitraum angeordnet. Die Voraussetzungen für die Betreuung müssen spätestens nach sieben Jahren überprüft werden. Sobald die Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben. Der Antrag dazu kann jederzeit vom zu Betreuenden oder vom Betreuer gestellt werden. Die Betreuung endet spätestens mit dem Tod des zu Betreuenden.

Kontakt

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Fax

0261 20 16 18 46 56

Postfach

Lutz Feld Betreuungen
Postfach 100133
46407 Rhede

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