Ich bin Sozialarbeiter mit rund 20 Jahren Berufserfahrung. Ich habe eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger abgeschlossen und nach meinem Abschluss als Bachelor of Social Arts an der Fachhochschule Münster verschiedene Stationen durchlaufen. Dabei habe ich den sozialen Bereich in all seinen Facetten kennengelernt.
Ich habe Erfahrung im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie in Ausnahme- und Krisensituationen. Im Zuge meiner beruflichen Stationen habe ich ebenso Erfahrungen mit Behörden und Kostenträgern gesammelt. Für meine Klienten bin ich als rechtlicher Betreuer Ansprechpartner, Vermittler und Fürsprecher.
Ich bin tief verwurzelt im Westmünsterland und weiß, wie die Leute hier ticken und was sie brauchen. Seit Oktober 2024 bin ich als selbstständiger rechtlicher Betreuer zugelassen. Ich arbeite mit den Amtsgerichten im Westmünsterland und der Betreuungsstelle des Kreises Borken zusammen.

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Störungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Als rechtlicher Betreuer bin ich Ansprechpartner und Fürsprecher des zu Betreuenden: Das Wohl und der Wille des Klienten sind mein Maßstab
Gegenüber Behörden und Institutionen wie beispielsweise Pflegeheimen vertrete ich meine Klienten
In Zusammenarbeit mit den Klienten beantrage ich Pflege- und Sozialleistungen, Leistungen der Renten- und Krankenkassen etc.
Bei der Vermittlung von Rechtsanwälten, Schuldnerberatungen und Hilfen von sozialen Diensten bin ich behilflich
Ich organisiere die Unterbringung der Klienten, in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim
Meine Klienten begleite und unterstütze ich bei Facharztterminen oder Behördengängen
Das Betreuungsgericht bestellt den Berufsbetreuer, er wird im Bestellungsbeschluss als beruflich bezeichnet und trägt die Rechtsfürsorge. Die genauen Pflichten und Befugnisse ergeben sich aus den gerichtlich übertragenen Aufgabenkreisen.
Berufsbetreuer stehen unter der Kontrolle der Betreuungsgerichte. Das Gericht sieht jährliche Rechnungslegungen vor. Die Anlage für Mündelgeld muss gerichtlich genehmigt werden.
Die rechtliche Betreuung wird für einen bestimmten Zeitraum angeordnet. Die Voraussetzungen für die Betreuung müssen spätestens nach sieben Jahren überprüft werden. Sobald die Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben. Der Antrag dazu kann jederzeit vom zu Betreuenden oder vom Betreuer gestellt werden. Die Betreuung endet spätestens mit dem Tod des zu Betreuenden.
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